Dass die Rechtsphilosophie Gustav Radbruchs von der neukantianisch geprägten Philosophie des Rickert-Schülers Emil Lask maßgeblich beeinflusst wurde, ist bekannt. Bisher fehlt aber eine systematische Untersuchung der Frage, in welchen Punkten die rechtsphilosophischen, kulturphilosophischen und erkenntnistheoretischen Analysen Lasks für die Rechtsphilosophie Radbruchs von Bedeutung sind.
Die Arbeit unternimmt es, diese Lücke zu schließen. Der Aufbau orientiert sich an der für den Neukantianismus fundamentalen Unterscheidung zwischen der wissenschaftlichen Erkenntnis eines Gegenstandes und dem Gegenstand selbst. Im ersten Teil geht es um die erkenntnistheoretische Grundlegung der Rechtsphilosophie und -wissenschaft, im zweiten um die rechtsphilosophische Begründung des Rechts. Der dritte Teil analysiert Entwicklungen im Denken Radbruchs wie Lasks unter dem Gesichtspunkt ihres Verhältnisses zur neukantianischen Tradition. Dabei ergibt sich eine neue Sichtweise auf die vieldiskutierte „Wandlung“ in der Rechtsphilosophie Radbruchs.