Die Einführung der „Grundrente“ ist beschlossene Sache. Insbesondere die Bedürftigkeitsprüfung war bis zuletzt umstritten.

Die 5. Auflage des Lehr- und Praxiskommentars zum SGB VI greift alle Neuerungen auf und bietet eine präzise Kommentierung des aktuellen Rentenrechts und des Versorgungsausgleichs. Der Teil „Verfahren- und Rechtsschutz“ ist ebenso auf neuestem Stand.

In allen Bereichen aktuell berücksichtigt
Die neue Grundrente
Digitale Rentenübersicht
Die „Sozialschutzpakete I und II“ infolge der Corona-Pandemie
Festlegung von Haltelinien für Rentenniveau und Beitragssatz bis 2025
Verbesserung der rentenrechtlichen Absicherung Erwerbsgeminderter bei der Zurechnungszeit
Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung für vor 1992 geborene Kinder um ein halbes Jahr („Mütterrente II“)
Ausweitung der Midijobs (neuer „Übergangsbereich“)
Neuregelungen zum rückwirkenden Zusammentreffen mehrerer Renten
Nachteilsausgleich für zu Unrecht inhaftierte Eltern in der DDR
7. Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
GKV-Versichertenentlastungsgesetz

Die Autorinnen und Autoren kennen die praktischen Verwaltungsabläufe aus erster Hand:
Britta Fiebig, Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV), Mühlheim | Wolfgang Horn, Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg | Dr. Tobias Kador, Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen | Anna Kirsch, Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg | Prof. Helmut Reinhardt, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg | Andreas Rieg, Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz | Wolfgang Silber, Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg | Bruno Steigner, Hochschule für öffentliche Verwaltung Mayen sowie Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz | Gerd-Volker Stock, Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg | Stefan Wingerter, Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz