Das hansische Recht ist ein kaum untersuchtes rechtshistorisches Phänomen. In dieser Studie wird wissenschaftsgeschichtlich untersucht, was Forscher unterschiedlicher Generationen unter hansischem Recht verstanden und wie sie ihre Ergebnisse begründeten. Dabei wird die Literatur insbesondere ab dem 19. Jahrhundert bis zu Beginn des 21. Jahrhunderts ausgewertet. Einige Forscher stehen dabei im Vordergrund, wie Wilhelm Ebel (1908–1980), Rechtshistoriker in Göttingen und tief in den nationalsozialistischen Unrechtsstaat verstrickt. Dessen ungeachtet werden die Kernthesen seines grundlegenden Vortrags von 1949 bis heute tradiert. Die Untersuchung zeigt auf, dass das hansische Recht bis heute nicht nachgewiesen ist und die Forschung stets auf angreifbare Prämissen zurückgreifen musste. Überdies wird eine Inkompatibilität zwischen dem heutigen Hansebild und dem tradierten Begriff des hansischen Rechts aufgezeigt.