Dem Anliegen einer umfassenden staatlichen Sachverhaltsermittlung stehen immer auch Grund- und Menschenrechte der davon betroffenen Individuen gegenüber. Besondere Probleme ergeben sich, wenn Informationen für ausländische Behörden gesammelt und ins Ausland übermittelt werden sollen. Das Beweisrecht verlangt daher in allen Verfahrensstadien nach einem Ausgleich der involvierten Interessen. In diesem Zusammenhang wird immer wieder auf das Verbot sog. Beweisausforschungen bzw. fishing expeditions hingewiesen. Die Dissertation geht der bisher nur sporadisch untersuchten Frage nach, was es mit diesem Institut genau auf sich hat und versucht, aus dem Verbot klare Regeln abzuleiten.