Bereits in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts entstand die Vision von Systemen, die Hilfestellung bei ärztlichen Entscheidungen bieten oder sie sogar ersetzen können. Heutzutage sind enorme Fortschritte in der Informationstechnik sichtbar, die insbesondere unter dem Schlagwort „Künstliche Intelligenz“ diskutiert werden. Dennoch existiert nur wenig umfassende rechtswissenschaftliche Literatur zum Einsatz automatisierter Systeme in der Medizin. Die Arbeit beschäftigt sich daher mit der Verarbeitung von Daten, Informationen und Wissen zur Unterstützung bzw. dem Ersetzen ärztlicher Entscheidungen. Der Fokus der Untersuchung liegt auf berufs- und behandlungsbezogenen und daten-, informations- und geheimnisbezogenen rechtlichen Regelungen.