Der Status des Kriegsgefangenen zählt zu den ältesten Instituten des Völkerrechts. Mit der Debatte um das US-amerikanische Lager in Guantánamo, die Behandlung der Gefangenen in dem Bagdader Militärgefängnis Abu Ghraib oder die Bildberichterstattung über den ehemaligen irakischen Staatspräsidenten Saddam Hussein ist das Kriegsgefangenenrecht auch im 21. Jahrhundert präsent. Ausgehend von den Völkern der Antike zeichnet Markus Stuke den Schutzstatus des Kriegsgefangenen in seiner rechtshistorischen Entwicklung und im geltenden Recht nach. Die Vorschriften der III. Genfer Konvention von 1949 werden systematisiert, im Detail untersucht und im Lichte aktueller Herausforderungen geprüft. Die Frage nach der Schutzrichtung der Konventionsbestimmungen, ihrem Verhältnis zu den allgemeinen Menschenrechten sowie dem Bestehen individueller Schadensersatzansprüche ordnet das Kriegsgefangenenrecht in die Grundstrukturen des modernen Völkerrechts ein.