Frei von Schulden – in nur drei Jahren!

Privatpersonen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Restschuldbefreiung erfahren. Seit 01.10.2020 können Sie in drei Jahren von Ihren Schulden befreit sein.

Schritt für Schritt erklärt der Ratgeber Verbraucherinsolvenz: Erfolgreiche Schuldbefreiung die richtige Vorgehensweise:

Den außergerichtlichen Einigungsversuch ohne fremde Hilfe durchführen
Verbraucherinsolvenzverfahren richtig einleiten
Unseriöse Helfer erkennen
Voraussetzungen für eine Verfahrenskostenstundung erfüllen
Steuerschulden aufteilen
Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) richtig nutzen
Möglichkeiten der vorzeitigen Restschuldbefreiung
Alternative: Insolvenzplanverfahren – teurer, aber schneller
Die aktuelle Pfändungstabelle