Moderne Kraftfahrzeuge fahren heute schon in weiten Teilen automatisiert und vernetzt auf deutschen Straßen. Dabei sammeln und verarbeiten sie immer mehr personenbezogene Daten. Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht die Frage, ob und wie die datenschutzrechtlichen Anforderungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung mit ihrem technologieneutralen Ansatz sinnvoll auf die in vernetzten und automatisierten Kfz stattfindenden Datenverarbeitungen angewendet werden können. Der Fokus wurde hierbei auf die Daten solcher Personen gelegt, die nicht mit den datenschutzrechtlich Verantwortlichen in einem direkten Näheverhältnis stehen, sog. Drittbetroffene.