Vor dem Hintergrund der historischen Methodendiskussion in der deutschen Staatsrechtswissenschaft betrachtet die Arbeit die Entwicklung der Grundrechtsinterpretation in der Bundesrepublik Deutschland. Die substantielle Bindung aller Staatsgewalten an die Grundrechte und die Einführung eines Bundesverfassungsgerichts durch das Grundgesetz von 1949 waren beispiellos. Innerhalb der ersten acht Jahre seines Bestehens entwickelte das Bundesverfassungsgericht – auf verfassungstheoretisch und dogmatisch bis dahin weitgehend unbestelltem Terrain – methodische und dogmatische Grundlinien, die das moderne Verständnis der Grundrechte in Deutschland geprägt haben. Das Gericht fordert seither im Sinne eines materialen Verfassungsverständnisses, die Grundrechte so auszulegen, dass sie unter Einbeziehung der sozialen Wirklichkeit die größtmögliche juristische Wirkungskraft entfalten. Unter Auswertung der Rechtsprechung und Methodenliteratur werden die aktuellen methodischen Grundsätze der Grundrechtsinterpretation dargestellt und beleuchtet.