Die modernen, Ende des 18. Jahrhunderts verkündeten Menschenrechte haben ein spezifisches Menschenbild zur Voraussetzung, das sich in einem Prozess der Subjektivierung, der in der griechischen Antike beginnt, herausgebildet hat. Die vorliegende Studie geht der These nach, dass die jeweiligen Fortschritte in der Menschenrechtsgeschichte – auf dem Gebiet des juridischen, des moralphilosophischen und des politischen Denkens – ohne eine Reflexion auf diesen Prozess nicht adäquat miteinander in Beziehung gesetzt und verstanden werden können.