Religionsgemeinschaften bedürfen einer rechtlichen Verfassung, wenn sie den mit ihrem auf das Jenseits ausgerichteten Heilsprogramm verbundenen diesseitigen Auftrag erfüllen wollen. Sie wirken dabei unter zwei Rechtsordnungen: einerseits sind sie dem staatlichen Recht unterworfen, andererseits unterliegen sie einer verbindlichen religiösen (Binnen-)Ordnung. Emanuel V. Towfigh untersucht im Hinblick hierauf das deutsche Religionsverfassungsrecht und - in dieser Tiefe erstmalig - das religiöse Organisationsrecht der Bahai, sowie das Zusammenwirken der beiden Rechtsordnungen.