Die quellenbasierte Studie von Dietrich Pietschmann (gest. 1971) darf als erste umfassende Geschichte eines Fachministeriums gelten, wie es in Preußen nach 1806 mit der Stein'schen Verwaltungsreform eingeführt wurde. Die im Jahr 1960 vorgelegte Promotionsschrift über das preußische Finanzministerium ist bis kurz vor ihrem Abschluss von Hans Haussherr betreut, aber im Zuge der deutschen Teilung von der Forschung weder im Osten noch im Westen Deutschlands rezipiert worden. Pietschmann stellt zunächst Steins Reformideen in ihren historischen Kontext zu den Staatsverfassungen Englands und Frankreichs, untersucht die Strukturen der preußischen Finanzverwaltung sowie ihren Platz innerhalb der gesamten Verwaltung und fragt nach Arbeitsweisen und Wirkungsmöglichkeiten der Behörde. Auf diese Weise arbeitet er detailreich die Umgestaltung des Finanzministeriums zu einer modernen Verwaltungsbehörde heraus und zeigt den besonderen Charakter der aus den preußischen Reformen erwachsenen Staatsverfassung auf.