Dieser deutsch-chinesische Rechtsvergleich erörtert die in beiden Rechtsordnungen bekannten Rücksichtnahmepflichten. Deren langjährige Anerkennung in Deutschland beruht maßgeblich auf Defiziten des deutschen Deliktsrechts, etwa im Bereich der Gehilfenhaftung. Die Normierung der Rücksichtnahmepflichten im chinesischen Vertragsgesetz stellt zwar eine Rezeption des deutschen Rechts dar, das chinesische Deliktsrecht ist aber in vielerlei Hinsicht anders ausgestaltet als das deutsche, insbesondere enthält es eine Generalklausel. Im ersten Teil der Studie werden die Rücksichtnahmepflichten und die Haftung für deren Verletzungen in China erörtert. Im zweiten Teil erfolgt eine entsprechende Analyse für das deutsche Recht, bevor im dritten Teil das chinesische und das deutsche Haftungsrecht hinsichtlich der Rücksichtnahmepflichten systematisch verglichen werden.