Spätestens seit den Diskussionen der 1980er Jahre um einen „Justizkonflikt" herrscht gegenüber dem US-amerikanischen Rechtssystem aus deutscher Sicht eine gewisse, unverändert gebliebene Skepsis.


Dieser Skepsis nähert sich die Untersuchung über die Frage der Anerkennungsfähigkeit US-amerikanischer Entscheidungen in Deutschland. Die Verfasserin verknüpft Fragen des Internationalen Zivilprozessrechts mit rechtsvergleichenden Aspekten, indem sie prozessuale Besonderheiten und Urteilswirkungen des US-amerikanischen Rechts darstellt und mit der Untersuchung der Anerkennungsfähigkeit gemäß § 328 ZPO verbindet. Im Einzelnen erfolgt eine Analyse von Urteilswirkungen gegenüber beteiligten und unbeteiligten Dritten sowie einseitige Urteilswirkungen.