Steuerliche Unsicherheiten stellen eine große Herausforderung für Steuerpflichtige

im Spannungsfeld von steuerlicher Planung und gleichmäßigem

Steuervollzug der Finanzverwaltung dar. Es wird der Frage nachgegangen,

wie solche Risiken in der Bilanz – nach Handelsrecht, Bilanzsteuerrecht und

insbesondere nach internationalen Rechnungslegungsstandards – erfasst

werden sollen. Während in der Handelsbilanz der Gläubigerschutz im Vordergrund

steht, sollen in der internationalen Rechnungslegung (IFRIC 23) die

Investoren informiert werden. Die Offenlegung in der Rechnungslegung dient

ausschließlich diesen Zwecken; für eine etwaige Erweiterung von Offenlegung

gegenüber der Finanzverwaltung ist das Besteuerungsverfahren der richtige

Anknüpfungspunkt.