Die insbesondere in der Literatur verbreitete grundsätzliche Ablehnung der Zulässigkeit von Streitigkeiten zwischen öffentlich-rechtlichen Rechtssubjekten, welche die im Konstitutionalismus entstandene Impermeabilitätstheorie konserviert, steht im Widerspruch zur modernen Akzeptanz von Streitigkeiten innerhalb und zwischen juristischen Personen. Die aus diesem Widerspruch resultierende Fallgruppenbildung wird im Buch kritisiert. Dem Grundsatz der Einheit der Verwaltung wird die Interessenpluralität als Konzept gegenübergestellt. Es wird vertreten, dass Teilen des Staates subjektive öffentliche Rechte zustehen können, welche mit aus der Schutznormtheorie entlehnten Kriterien zu ermitteln sind. Das Buch geht über die Erörterung von Insichprozess und Organstreit hinaus. Fallgruppenübergreifende – auch an die juristische Praxis adressierte – Problemlösungsansätze gründen sich auf Analysen u.a. des subjektiven Rechts, des Allgemeinwohls und der Bedeutung der juristischen Person im öffentlichen Recht.