Durch die Einführung des Entschädigungsanspruchs nach den §§ 198 ff. GVG schloss der Gesetzgeber eine staatshaftungsrechtliche Regelungslücke. Die Arbeit behandelt zum einen die gesetzgeberische Ausgestaltung unter den Gesichtspunkten des fairen Verfahrens, der Rechtssicherheit und der Gerechtigkeit. Probleme bereiten vor allem der Zeitpunkt der Erhebung der Verzögerungsrüge sowie der Umfang der Entschädigung für materielle Nachteile. Zum anderen untersucht der Autor die Anwendung des Anspruchs durch die Entschädigungsgerichte. Schwerpunkte bilden hierbei die Auslegung der Angemessenheitskriterien, die Frage nach der Betrachtung des Einzelfalls sowie die Entschädigungshöhe bei immateriellen Nachteilen.