Angesichts der Vielzahl von Menschenrechtsverletzungen in multinationalen Unternehmen wird der Ruf nach einer Haftung des westlichen Unternehmens immer lauter. Die Frage, ob eine derartige Haftung bereits de lege lata besteht, wird regelmäßig nur fragmentarisch beantwortet. Diese Lücke schließt die Autorin mit ihrer Abhandlung zur Haftung multinationaler Konzerne für Menschenrechtsverletzungen. Die Autorin beschränkt sich dabei nicht auf die Außenhaftung der Muttergesellschaft, sondern untersucht ebenfalls, ob den Vorstand eine konzernübergreifende Compliance-Pflicht trifft, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern.

Während in Deutschland die ausdrückliche Normierung einer derartigen Sorgfaltspflicht zwar angedacht wurde, aber noch nicht umgesetzt wurde, hat der französische Gesetzgeber bereits eine menschenrechtliche Überwachungspflicht geschaffen. Anhand dieses Gesetzes untersucht die Autorin, wie de lege ferenda eine Verantwortung multinationaler Unternehmen ausgestaltet werden könnte.