Zum Werk
Das wichtigste Rechtsgebiet des Arbeitsrechts stellt zweifellos das Kündigungsschutzrecht dar. Dieser Standardkommentar erläutert die einschlägigen Vorschriften fundiert und bietet auch zu neuen Fragestellungen eigene Lösungsansätze. Besonderer Wert wurde auf die Darstellung der Verknüpfung arbeits- und sozialrechtlicher Vorschriften gelegt.
Der Kommentar ist - wie schon die Vorauflagen gezeigt haben - für alle Arbeitsgerichte, Personalabteilungen, die privaten und öffentlichen Betriebe, Betriebs- und Personalräte, Verbände und Gewerkschaften sowie die mit der Materie befassten Rechtsanwälte ein zuverlässiges und unentbehrliches Handwerkszeug. Wegen der sozialpolitischen Situation und den zahlreichen Kündigungen kommt dem Kommentar eine ganz besondere Bedeutung zu.
Vorteile auf einen Blick
- Standardkommentar
- erstklassige Autoren
- vollständige Darstellung
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt die neuesten Entwicklungen im Kündigungsrecht und bringt den vielzitierten Kommentar auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur. Noch mehr als bisher orientiert sich der Kommentar an den Bedürfnissen der Praxis. Diese erhält Antworten nicht nur auf die Frage, wie im Fall von Bagatelldelikten zu verfahren ist. Ihr wird auch der Weg zu möglichen neuen Gestaltungen in diesem für Arbeitgeber und Arbeitnehmer höchst sensiblen Rechtsgebiet gewiesen. Des Weiteren behandelt die Neuauflage den Umgang mit Massenentlassungen, die Zulässigkeit von Altersgruppen bei Sozialauswahl, im Fall der Kündigung von Schwerbehinderten sowie anderen vom Sonderkündigungsschutz Betroffener, wie Betriebsräten, Schwangeren, Datenschutz- und Compliancebeauftragten.
Neben der umfassenden Auswertung von Instanz- und BAG-Entscheidungen werden europäische Rechtsprechung und Gesetzgebung mit Auswirkungen auf das Kündigungsrecht behandelt. Ein ausführliches Stichwortverzeichnis erleichtert dem Benutzer den Zugang.
Zielgruppe
Für Arbeitsgerichte,Rechtsanwälte, Personalabteilungen der privaten und öffentlichen Betriebe, Betriebs- und Personalräte, Verbände sowie Gewerkschaften.