Die Arbeit befasst sich mit dem Wettbewerbsstrafrecht insbesondere in dogmatischer und rechtspolitischer Hinsicht. Nach einer näheren Konturierung des Schutzgegenstands „Wettbewerb“, zu der auch wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnisse genutzt werden, wird der Frage nachgegangen, ob ein Schutz des Wettbewerbs durch das Strafrecht legitim ist. Die Präzisierung des Wettbewerbsbegriffs hat außerdem Folgen für die teleologische Auslegung insbesondere der Delikte des 26. Abschnitts des StGB, wie anhand einer Vielzahl von Tatbestandsmerkmalen in der Arbeit aufgezeigt wird. Das Werk enthält zudem einige rechtspolitische Empfehlungen, die vor allem die Frage einer Strafbewehrung von Verhaltensweisen wie Hardcore Kartellen betreffen.