Die Monopolkommission zeigt in ihrem XXIV. Hauptgutachten „Wettbewerb 2022“ auf, wie eine Anpassung der Wettbewerbsordnung zur ökologisch-digitalen Transformation beitragen kann. Sie befasst sich u.a. mit der Frage, wie Nachhaltigkeitsziele im Rahmen des Wettbewerbsrechts berücksichtigt werden können. Zudem empfiehlt sie, die im europäischen Digital Markets Act vorgesehene Regulierung der sogenannten Gatekeeper auf digitalen Märkten um nationale Vorschriften zur Erleichterung von Unterlassungs- und Schadensersatzklagen zu ergänzen. Auf die zunehmende Unternehmenskonzentration in den regulierten Sektoren und die steigenden Markups bei Großunternehmen sollte mit einer Stärkung der Wettbewerbskräfte in den betroffenen Sektoren reagiert werden.