Mit der EuErbVO wurden im grenzüberschreitenden Verkehr erhebliche Erleichterungen implementiert. Insbesondere wurde ein Europäisches Nachlasszeugnis geschaffen, das neben rein verfahrensrechtlichen Nachweis- und Dokumentationswirkungen auch materiellen Drittschutz begründet. Das Europäische Nachlasszeugnis ist indes lediglich als optionales Instrument konzipiert, das funktional äquivalente oder ähnliche mitgliedstaatliche Instrumente nicht verdrängt. Notwendige Folge ist die Kollision des europäischen Instruments mit jenen der Mitgliedstaaten. Unter exemplarischer Heranziehung deutscher und französischer Nachlasszeugnisse untersucht Elena Jana Beyer insbesondere, wie derartige Kollisionen aufgelöst werden können bzw. welche Auswirkungen dies auf die betreffenden Nachlasszeugnisse hat. Ein zentraler Bestandteil ist dabei die Analyse und Bewertung der Mechanismen der EuErbVO zur Beschränkung einer (materiell-rechtlichen) Divergenz der Nachlasszeugnisse.