Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)
statuieren energierechtliche Anforderungen an Gebäude und deren Technik. Das GEG führt seit dem 1.11.2020 die bisher in EnEG, EnEV und EEWärmeG enthaltenen Regelungen zur Energieeffizienz zusammen. Das seit dem 25.3.2021 geltende GEIG befasst sich mit der Ausstattung von Gebäuden mit Leitungs- und Ladeinfrastruktur für Elektromobile.

Der neue Kommentar zum Gebäudeenergierecht erörtert das komplette neue Energie(einspar)recht für Gebäude. Ausführlich werden die Neuregelungen und ihre Auswirkungen für Neubauten sowie für Bestandsgebäude erörtert. So gelingt die rechtskonforme Umsetzung und Gestaltung der neuen gebäudebezogenen Energieeffizienz- und -infrastrukturvorgaben.

Schwerpunkte
Baulicher Wärmeschutz
Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
Obligatorische Energieberatung
Neue Energieausweise
Ausnahmen und Befreiungen
Ausstattung von Gebäuden mit Ladeinfrastruktur für Elektromobile
Vollzugsfragen
Neue Bußgeldregelungen

Praxisnah und auf einen Blick
Die Bezüge zum Klimaschutzrecht sowie zu anderen benachbarten Rechtsgebieten wie dem Baurecht sind mitkommentiert, technische Vorbemerkungen zu den einzelnen Abschnitten erleichtern das Verständnis.

Mit Beiträgen von
Maria Batyreva; RA Dr. Alexander Dlouhy, LL.M.; RA Dr. Christian Ertel; Carsten von Gneisenau, Mag. rer. publ.; Peter Hennig; Prof. Dr. Ekkehard Hofmann; Louise Kavacs; Prof. Dr. Matthias Knauff, LL.M. Eur.; RA Dr. Franziska Lietz, LL.M.; RA Peter Mussaeus; Philipp Neidig, LL.M.; Friederike Pfeifer; Christian Reher; Leo Reutter; Dr. Jan-Philipp Sahle; Prof. Dr. Thomas Schomerus; Julian Senders; Benjamin Stahl; RAin Sophia Truong, LL.M. (Maastricht); Dr. Ingrid Vogler und RA Henning Winkelmann.