Im September 1941 trat das Gesetz zur Änderung des Reichsstrafgesetzbuches in Kraft, mit welcher eine Änderung des Mordparagrafen verbunden war. Dieser entsprach im Wesentlichen dem heute noch geltenden § 211 des deutschen StGB, was in regelmäßigen Abständen für Reformdiskussionen sorgt. Dies nicht zuletzt, weil der fragliche Paragraf mitten in der Zeit des Nationalsozialismus eingeführt wurde. Martina Plüss erklärt dessen Entstehung und beschäftigt sich mit folgenden Fragen: War Roland Freisler die treibende Kraft hinter der StGB-Änderung von 1941? Wer wirkte an der Entstehung des Mordparagrafen mit? Liegt der Ursprung der Formulierung - wie mancherorts behauptet - im StGB-Entwurf der Schweiz von 1918? Beinhaltet § 211 StGB von 1941 eine Tätertypologie? Und welche unmittelbaren Auswirkungen hatte die Änderung auf die Rechtspraxis während der NS-Zeit?