Destabilisierungen des Finanzsystems können unvorhersehbare und global verheerende Wirkungen entfalten. Das Recht muss Prognoseunsicherheiten zum Trotz stabilisierend eingreifen. Im europäischen Bankaufsichtsrecht haben sich dazu Muster der Systemrisikovorsorge herausgebildet und zu einem neuen Regelungsregime verdichtet. In dessen Anwendungsbereich kann die Bankaufsicht Eingriffe auf ein Vorsorgeprinzip stützen und wirkt mit den Banken in einer staatlich-privaten Verantwortungsgemeinschaft zusammen. Das bis ins Detail aufsichtsrechtlich geprägte Bankgesellschaftsrecht lässt sich hier kaum mehr als reines Zivilrecht betrachten. Tim Engel untersucht daher die Übersetzung aufsichtsrechtlicher Paradigmen in das gesellschaftsrechtliche Regelungssystem und zeigt, wie Systemrisikovorsorge auch zur Pflicht des Bankvorstandes werden kann.