Die Mitversicherung, durch die mehrere Versicherer im Einvernehmen untereinander und mit dem Versicherungsnehmer ein Risiko in gemeinsame (typischerweise teilschuldnerische) Deckung nehmen, ist so alt wie die Versicherung selbst. Umso überraschender ist es, dass dieses konsortiale Geschäft, von geringen Ausnahmen abgesehen, nur sehr oberflächlich durchleuchtet wurde. So fehlte es bisher an einer gesicherten dogmatischen Grundlage für die Bewertung des für die Industrie unverzichtbaren Instrumentes der Mitversicherung. Gerade im Hinblick auf die Neuerungen des Aufsichts-, Kartell- und Steuerrechts versucht Jens Gal bei der Untersuchung der Mitversicherung die Friktion von Recht und Praxis zu beheben.