Die Betriebsrisikolehre blickt in der arbeitsrechtlichen Dogmatik auf eine lange Geschichte zurück. Die Dissertation untersucht die unter dem Begriff des Betriebsrisikos behandelten Fälle der Nichterbringbarkeit der Arbeitsleistung. Sie fragt nach den Grundlagen und Grenzen der Risikozuweisung. Die Untersuchung ordnet das Betriebsrisiko als am Weisungsrecht des Arbeitgebers orientierte, innervertragliche Quasi-Gefährdungshaftung ein. Dabei zeigt sie Parallelen zum Betriebsrisiko bei der privilegierten Arbeitnehmerhaftung auf. Weitere Schwerpunkte der Untersuchung bilden die rechtsgebietsübergreifende Betrachtung des Verhältnisses von Kurzarbeitergeld und Betriebsrisiko sowie die Behandlung pandemiebedingter Betriebsstörungen.