Der Zugriff auf Informationen, die Kronzeugen an die Kartellbehörden übermitteln, kann für Schadensersatzkläger zur Substantiierung ihrer Klagen von Bedeutung sein. Das Informationsbedürfnis der Schadensersatzkläger kollidiert jedoch mit dem Interesse, effektive Kronzeugenprogramme im Rahmen der behördlichen Kartellrechtsdurchsetzung aufrecht zu erhalten.
Die Arbeit untersucht die Lösungsmodelle für das durch einen derartigen Informationszugriff entstehende Spannungsverhältnis zwischen öffentlicher und privater Kartellrechtsdurchsetzung im deutschen Recht vor und nach Inkrafttreten der 9. GWB-Novelle, im europäischen Recht unter Einbeziehung der Schadensersatzrichtlinie und der Transparenzverordnung sowie für Aspekte des US-amerikanischen Rechts. Dabei wird erörtert, ob die Regelungen der Schadensersatzrichtlinie und der 9. GWB-Novelle in Konflikt zum Primärrecht der Europäischen Union stehen. In Anlehnung an das amerikanische Recht wird erwogen, die Haftungsprivilegierung der Kronzeugen an Kooperationsleistungen im Schadensersatzprozess zu knüpfen.