Joachim Kummer untersucht, wie sich im 19. Jahrhundert ein straf- und staatsrechtlicher Schutz des Staatsgebiets etablierte. Im Zentrum steht dabei das gegen den Monarchen gerichtete Verbot, das Staatsgebiet zu teilen oder zu veräußern sowie die an die Untertanen adressierten, gebietsbezogenen Straftatbestände des Hoch- und Landesverrats. Hierbei werden sowohl die Debatten der Rechtslehre als auch die Verfassungs- und Strafgesetzgebung der Länder des Deutschen Bundes sowie der Reichsverfassung und des Reichsstrafgesetzbuches von 1871 näher erläutert und vor allem mit Blick auf den Begriff des Staatsgebiets verglichen. Vor diesem Hintergrund wirft die Arbeit einen ausführlicheren Blick auf den sogenannten „Berliner Polenprozess“ von 1847 und die dort kontrovers diskutierten Fragen des Hochverrats am Staatsgebiet und dem Verhältnis von Staatsgebiet und Verfassung.