Ein paritätisches Wahlrecht nimmt für sich in Anspruch, die andauernde Geschlechterungleichheit in Parlamenten zu beseitigen. Dabei werden grundlegende Fragen nach demokratischer Gleichheit und Repräsentation aufgeworfen. Diese beziehen sich insbesondere auf die Wahlrechtsgrundsätze der Gleichheit und Freiheit der Wahl, die Parteienfreiheit und Chancengleichheit der Parteien, Individualgrundrechte und die sogenannte Ewigkeitsgarantie. Laura Volk widmet sich den folgenden Kardinalfragen: Bedarf es eines (traditionellen) formellen oder eines materiellen Gleichheitsbegriffes im Wahlrecht? Welches Verständnis von Demokratie und Repräsentation liegt dem Grundgesetz zugrunde und ist dieses wandelbar? Die Bearbeitung erfolgt an der Schnittstelle zwischen Verfassungsdogmatik und Demokratietheorie und knüpft an zwei aktuelle landesverfassungsgerichtliche Urteile aus Brandenburg und Thüringen an.