Normgeprägte Grundrechte sind eine in verfassungsrechtlicher Literatur und Rechtsprechung gleichermaßen anerkannte Grundrechtsgruppe mit zahlreichen offenen Flanken. Die Arbeit widmet sich diesen – auch praktisch bedeutsamen – Problemfeldern. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Untersuchung der zentralen Schwierigkeit, die konkrete Reichweite der von Art. 1 Abs. 3 Grundgesetz angeordneten Bindung des Gesetzgebers zu ermitteln und dogmatisch abzubilden.