Das neue Handbuch ist eine auf 12
Bände angelegte Edition des Verwaltungsrechts. Als wissenschaftliches
Gemeinschaftswerk von zwei Herausgebern und rund 250 Autor*innen
basiert es auf einer Gesamtkonzeption, die das deutsche, europäische
und internationale Verwaltungsrecht als Einheit und in ihrer
Interdependenz und Interaktion in den Blick nimmt. Die Bände wenden
sich gleichermaßen an die verwaltungsrechtliche Praxis und die
Verwaltungsrechtswissenschaft. Der Rechtsstoff wird enzyklopädisch
aufbereitet, die Zusammenhänge und das Allgemeine in der Fülle der
Referenzgebiete des Besonderen werden erschlossen und
auseinanderstrebende Detailforschungen zusammengeführt. Das Handbuch
stellt die positivrechtlichen Begriffe, Prinzipien und Institute des
Verwaltungsrechts in ihren Geltungsbedingungen dar, geht ihren
wesentlichen geschichtlichen und sonstigen Grundlagen nach, analysiert
sie dogmatisch und untersucht eingehend ihre europäische und
internationale Verzahnung. Das Handbuch hat das Ziel, den aktuellen
Stand des Verwaltungsrechts des Bundes und der Länder sowie der
Europäischen Union umfassend, systematisch und verständlich
darzustellen.
Charakteristisch für die Darstellung
ist die enge Verzahnung mit internationalem und europäischem Recht, die
Verknüpfung von Allgemeinem und Besonderem Verwaltungsrecht, die
Vernetzung von materiellem und formellem Recht, die
Interdisziplinarität der Methodik sowie die Einbeziehung neuer
Entwicklungen wie z.B. der Digitalisierung der Verwaltung.
Band
III behandelt die
Einwirkungen des Verfassungsrechts auf Verwaltung und Verwaltungsrecht:
Das
Verfassungsverständnis im Mehrebenensystem, die Verflechtung von
nationaler und
unionaler Ebene, die demokratische Legitimation und Formen der
Selbstverwaltung, nationale wie europäische rechtsstaatliche Bindungen,
die
Gewaltenteilung in föderalen Strukturen, den Ordnungsrahmen des
Grundgesetzes
und der europäischen Verträge, den Öffentlichen Dienst sowie das
Amtsprinzip.