Während der globalen Finanzkrise sahen sich Hoheitsträger in vielen Staaten veranlasst, zur Wiederherstellung der Finanzmarktstabilität in individuelle Rechtspositionen von Eigen- und Fremdkapitalgebern sowie Staatsgläubigern einzugreifen. Einen zentralen Prüfstein der gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Aufarbeitung dieser Eingriffe bilden in allen untersuchten Rechtsordnungen verfassungs- und völkerrechtliche Garantien des Privateigentums. Auf dieser Grundlage erschließt Michael W. Müller die strukturbildende Funktion des Eigentums für das öffentliche Finanzmarktrecht. Dabei zeigt er, dass das Institut grund- und menschenrechtlichen Eigentumsschutzes in der Lage ist, den Konflikt individueller Anlage- und kollektiver Stabilitätsinteressen theoretisch abzubilden. Durch seine rechtsvergleichende Analyse gewinnt der Autor Prinzipien für den hoheitlichen Umgang mit Finanzkrisen, die Gegenstand einer internationalen Verständigung sein könnten.