Die Autorin geht in ihrer Arbeit der Frage nach, wie sich demokratische Verfassungsstaaten neue Verfassungen geben können. Anhand einer rechtsvergleichenden Analyse der Verfassungspraxis erarbeitet sie die Verfassungsablösung als verfassungstheoretisches Institut sui generis. Kern der Fragestellung ist, in welchen verfassungspolitischen Fällen und unter welchen rechtlichen und theoretischen Voraussetzungen die Ablösung der geltenden Verfassung zulässig wäre. Die Autorin begründet die Verfassungsablösung mit einem demokratisch-rechtsstaatlichen Verständnis des pouvoir constituant, der „verfassungsablösenden Gewalt“. Die verfassunggebende Volkssouveränität wird darin zu einem Recht des Volkes zur Ablösung seiner Verfassung.