Nennenswerte Teile der deutschen Oberflächengewässer, insbesondere der Tagebaurestseen, befinden sich in Privateigentum. Die Studie arbeitet im Anschluss an das Urteil des BVerwG vom 24.3.2018 betreffend die behördliche Zulassung der Schifffahrt auf einem Stichkanal des Mains (Az. 3 C 18/16) heraus, dass die Grundsätze des sog. Nassauskiesungsbeschlusses des BVerfG nicht unbesehen auf die eigentumsrechtliche Stellung von privaten Gewässereigentümern übertragen werden können. Ihre Stellung ist daher deutlich „wehrhafter“ als bislang angenommen. In wasserrechtlicher Hinsicht werden der Eigentümergebrauch, der Gemeingebrauch und Fragen der Schiffbarkeit von Eigentümergewässern am Beispiel der Rechtslage in Sachsen und Sachsen-Anhalt behandelt.