Das System der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit ist in der Wissenschaft und der Öffentlichkeit zunehmender Kritik ausgesetzt. Trotz der polarisierend geführten Debatte fehlt es bislang an einer umfassenden Überprüfung der Streitbeilegungsmechanismen mit dem Unionsrecht. Sophie Barends geht der Frage nach, welchen unionsverfassungsrechtlichen Anforderungen die Regelungen über die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit in EU-Investitionsschutzabkommen unterliegen. Auf Basis der sog. Grundlagen der Union arbeitet sie die institutionellen, materiellen und verfahrensrechtlichen Anforderungen an Streitbeilegungsmechanismen in völkerrechtlichen Abkommen der Europäischen Union heraus. Anschließend überprüft sie anhand dieser Anforderungen die in den EU-Investitionsschutzabkommen enthaltenen Streitbeilegungsmechanismen und macht, sofern erforderlich, Vorschläge für eine unionsrechtskonforme Ausgestaltung.