Die Arbeit befasst sich mit der Frage der internationalen Zuständigkeit der Gerichte bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten im europäischen Binnenmarkt. Die Themenstellung ist hoch praxisrelevant. Aufgrund der weitgehenden Mobilität von Gesellschaften im Binnenmarkt besteht ein gesteigertes Bedürfnis gesellschaftsinterne Streitigkeit rechtssicher führen zu können. Die Arbeit kommt zum Ergebnis, dass Art. 24 Nr. 2 EuGVVO einen Gleichlauf zwischen Zuständigkeit und anwendbaren Recht bezweckt. Der Verfasser konkretisiert den unionrechtlich indizierten Gleichlauf anhand materieller Sachgerichtspunkte. Hierzu bedient sich der Verfasser des gesellschaftsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes, den der Verfasser auf europäischer Ebene als allgemeinen Rechtsgrundsatz verortet. Schließlich qualifiziert der Verfasser die alternative Anknüpfung des allgemeinen Gerichtsstandes in Art. 4 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 Abs. 1 EuGVVO als eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der Niederlassungsfreiheit.