Die Schaffung von leistungsfähiger Infrastruktur ist eine der zentralen Aufgaben der modernen Gesellschaft. Dabei entstehen Betroffenheiten nicht nur während des späteren Betriebs, sondern bereits in der Bauphase. Diese Auswirkungen durch den Baubetrieb sind im Gegensatz zu den betriebsbedingten Auswirkungen im engeren Sinne schwer zu prognostizieren. Die daraus resultierenden Konflikte angemessen zu bewältigen ist Aufgabe des geltenden Rechts. Laura Bidinger analysiert das zugrundeliegende Planungsrecht und stellt fest, dass dieses nicht geeignet ist, den Beeinträchtigungen im Rahmen der Planung und Realisierung von Infrastrukturvorhaben angemessen zu begegnen. Anhand dieses Befundes entwickelt sie einen Lösungsvorschlag, wie de lege ferenda die Auswirkungen des Baubetriebs schon während des Verwaltungsverfahrens einer verbesserten Konfliktbewältigung zugeführt werden könnten.