Die Zahl der von den Jobcentern durchgeführten Bußgeldverfahren bewegt sich auf hohem Niveau und die Regelungen zum elektronischen Rechtsverkehr werden im Verordnungsbereich konkreter. Die Neuauflage berücksichtigt daher die Strafakteneinsichtsverordnung (StrafAktEinV) und die Dokumentenerstellungs- und -übermittlungsverordnung (DokErstÜbV) sowie die Fachlichen Weisungen der BA (FWBA) zu § 57 SGB II vom 20. Juli 2020 (Auskunftspflicht von Arbeitgeber), § 63 SGB II vom 23. April 2020 (Bußgeldvorschriften) und § 64 SGB II vom 1. Juli 2020 (Zuständigkeit und Zusammenarbeit mit anderen Behörden) und schließlich die bis zum Jahresende ergangene obergerichtliche Rechtsprechung.