Die Zulässigkeit des Berichts des Vorsitzenden über den wesentlichen Inhalt einer Urkunde im Strafprozess (kurz: »Urkundenbericht«) ist seit über 130 Jahren umstritten. Von der Rechtsprechung als zulässig erachtet, ist er bis heute in der StPO nicht ausdrücklich geregelt und wird deshalb von der Literatur überwiegend als unzulässig abgelehnt. Die Arbeit stellt die Entwicklung des Urkundenberichts geordnet dar und fasst den hierzu vorliegenden Streitstand systematisch zusammen. Dabei arbeitet sie heraus, dass es – trotz des seit Langem geführten Streits – an einer dogmatischen Auseinandersetzung mit diesem Phänomen fehlt. Die Arbeit schließt diese Lücke und ordnet den Urkundenbericht in das System des Beweisrechts der StPO ein. Vor dem Hintergrund des Streitstandes wird das erarbeitete Ergebnis überprüft. Abschließend definiert die Arbeit den derzeitigen Anwendungsbereich und liefert Denkanstöße zum (zukünftigen) Umgang mit Urkundenbeweisen in der Hauptverhandlung.