Die Arbeit von Miriam Köster behandelt schwerpunktmäßig die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und die Gemeinsame Fischereipolitik-Verordnung. Die aus den EU-Politikbereichen Umwelt und Fischerei stammenden Rechtsakte betreffen mit den EU-Meeren den gleichen Regelungsgegenstand, weisen aber den Umweltschutz hindernde Divergenzen auf. Neben der Darstellung dieser Divergenzen fragt die Autorin, ob der europäische Gesetzgeber aus den primärrechtlichen Prinzipien der Integration von Umweltschutzbelangen und der Kohärenz verpflichtet ist, die beiden Rechtsakte aufeinander abgestimmt zu erlassen, sie also besser zu verzahnen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass eine derartige Verpflichtung durchaus besteht, es jedoch an konkreten Rechtsgestaltungsvorgaben zur Umsetzung mangelt. Die Arbeit entwickelt Vorschläge für solche Rechtsgestaltungsvorgaben, die auch auf andere Sekundärrechtsakte im Spannungsfeld zwischen Umweltschutz- und Ressourcennutzungsrecht anwendbar sind.