Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist 2006 erstmals kategorialer Diskriminierungsschutz in das deutsche Privatrecht eingeführt worden - für die einen bedeutet dies einen Frontalangriff auf die Privatautonomie, für die anderen den lang erhofften Rechtsschutz gegen Diskriminierung. Der vermeintlich fundamentale Widerspruch zwischen Privatautonomie einerseits und verfassungsrechtlichem Gleichheitsversprechen andererseits wirft die Frage nach Voraussetzungen und Implikationen von Antidiskriminierungsrecht auf. Aus verfassungstheoretischer Perspektive untersucht Anna Katharina Mangold dessen Legitimation. Ihre These lautet: Antidiskriminierungsrecht, auch privatrechtlicher Schutz vor Diskriminierung, dient der Sicherung demokratischer Inklusion. Verbote von diskriminierendem Verhalten im Privatrecht sind Ermöglichungsbedingung der demokratischen Begegnung von Freien und Gleichen auf Augenhöhe.