Der Erfolg der GmbH als Rechtsform ist ungebrochen. Er ist nicht zuletzt auf die große Flexibilität des GmbH-Rechts zurückzuführen. Ziel des Kommentars ist neben der sorgfältigen Dokumentation des Meinungsstands und der Vielzahl einschlägiger Gerichtsentscheidungen vor allem auch die Darstellung tragender Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen und der richterrechtlichen Entwicklungen. Die vorliegende 3. Auflage ist komplett überarbeitet: die seit Erscheinen der 2. Auflage in Kraft getretenen Reformgesetze, aber auch die seitdem ergangene Rechtsprechung und das erschienene Schrifttum sind einbezogen. Auch kommt es zu einer Änderung im Bearbeiterkreis - Lars Leuschner hat von Welf Müller die Kommentierung der §§ 20-28 übernommen. Band 2 erscheint voraussichtlich 2020, Band 3 voraussichtlich 2021. Der Kommentar erscheint in drei Bänden und wird nur geschlossen abgegeben. Aus Rezensionen zur 2. Auflage: "Ein Meisterstück für GmbH-Experten mit höchsten Ansprüchen. Der III. Band des Großkommentars zum GmbHG ist für die dogmatisch-wissenschaftliche Durchdringung von Rechtsfragen erstklassig. Jeder Gesellschaftsrechtler, der in der Tiefe sucht, wird hier fündig. Das Werk erfüllt mit Bravour die eigene Zielsetzung, den Meinungsstand sorgfältig herauszuarbeiten und die tragenden Grundgedanken der Normen und Rechtsprechung umfassend darzustellen." Christian Nordholtz auf justament.de (01/2018) "Wer vor einigen Jahren noch eine kompetente Anlaufstelle gesucht hat, die das reformierte GmbHG in Gänze aufbereitet, ist beim Mohr Siebeck Verlag fündig geworden." Patrick Mensel auf justament.de (01/2016) "Im Umschlagstext der Neuauflage heißt es: 'Der Erfolg der GmbH ist nach wie vor ungebrochen'. Dies gilt in gleicher Weise für diesen großartigen Kommentar, der das Recht der GmbH nunmehr schon seit über 100 Jahren zuverlässig begleitet." Thomas Wachter   DNotZ 2014, 158 "Der Ulmer/Habersack/Winter ist ein auf allerhöchstem Niveau anzusiedelnder Kommentar. Er ist ein verlässlicher Partner im Dschungel des GmbHGs und setzt für alle anderen Vergleichswerke eine sehr hohe Messlatte. Exzellentere Ausführungen sind in diesem Rechtsgebiet und in solch einer Konzentration nur schwer zu finden. Daher ist der Kommentar uneingeschränkt zu empfehlen." Patrick Mensel auf jurawelt.com (05/2012)