Die Grundfreiheiten begründen kein Recht auf allgemeine Wirtschaftsfreiheit. Das ist in der Theorie weitgehend unumstritten. Lars Klenk untersucht, ob diese Aussage auch bezüglich der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zutrifft. Er gelangt dabei zu einem ernüchternden Resultat: Ausgehend von der Judikatur des Gerichtshofs sind die Grundfreiheiten weitgehend grenzenlos. Es ist möglich, auf ihrer Grundlage in allen kostenverursachenden Regelungen der Mitgliedstaaten eine Beschränkung zu erblicken, welche der Gerichtshof sodann ausnahmslos einer lückenlosen Verhältnismäßigkeitskontrolle unterziehen kann. Dieser Befund beruht nicht auf der Abwesenheit tauglicher Ansätze für eine hinreichend begrenzte Interpretation der Grundfreiheiten. Es ist vielmehr zu fragen, worin die Gründe für den scheinbaren Widerwillen des Gerichtshofs liegen, sich einem dieser Ansätze anzuschließen. "[Eine] brillante Arbeit [...]." Jochen Zenthöfer in Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 04.05.2020, S. 16