Lena Hornkohl beleuchtet das besondere Spannungsfeld zwischen Offenlegungsinteresse und Geschäftsgeheimnisschutz im Kartellschadensersatzprozess. Die Informationen, die im Rahmen der neuen Offenlegungsregeln in §§ 33g und 89b ff. GWB auf Grundlage der Kartellschadensersatzrichtlinie (RL 2014/104/EU) verlangt werden können, sind oftmals vertraulich. Die Autorin untersucht, inwieweit die neuen kartellspezifischen Vorgaben in der Richtlinie und ihrer deutschen Umsetzung eine Offenlegung ermöglichen, aber gleichzeitig auch Geschäftsgeheimnisse schützen. Abschließend entwickelt sie eigene Schutzmechanismen für die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen im Kartellschadensersatzprozess auf Basis von verfassungs- und europarechtlichen sowie zivilprozessualen Grundlagen.