Die Dissertation verfolgt die Intention, mit den herausgearbeiteten Grundsätzen und formulierten Thesen ein Ideenangebot für die Fortentwicklung des Europäischen Konzern- und Gesellschaftsrechts zu bieten, welches als Anstoß dienen soll, die wissenschaftliche Diskussion auf dem Gebiet der Konzernhaftung auf Ebene des Rechtes der EU zu intensivieren. Damit sollen den Europäischen Gesetzgebern wissenschaftlich belastbare Grundlagen zur Seite gestellt werden, um die rechtspolitischen Hindernisse einer Harmonisierung auf dem Gebiet der Konzernhaftung für private haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaften zu überwinden. Als Vergleichsrechtsordnungen dienen diejenigen Deutschlands und Frankreichs als Repräsentanten von Mitgliedstaaten der EU. Als weiterer der Inspiration dienende Vergleichsansatz wird das U.S.-amerikanische Recht des Bundesstaates Delaware herangezogen. Darüber hinaus wird die Rechtslage auf EU-Ebene analysiert.