Die gerichtliche Interpretation des Grundrechts auf Meinungsfreiheit folgt drei Theorien: Free speech, freedom of expression oder Meinungsfreiheit sollen geschützt sein, weil es der Demokratie, der Entfaltung der Persönlichkeit und der Suche nach Wahrheit zugutekommt. Das Buch analysiert, wie das BVerfG, der EGMR und der US Supreme Court diese Theorien gebildet und in ihrer Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit angewendet haben.
Die Theorie eines Grundrechts bildet die Schnittmenge von Rechtswissenschaft und Rechtsphilosophie. Die Gerichte entwickeln aber keine vollständigen theoretischen Entwürfe, sodass ihre Ansichten zu Demokratie, Persönlichkeit und Wahrheit aus verstreuten Theorie-Formeln der Urteile rekonstruiert werden müssen. Ein Vergleich mit den entsprechenden philosophischen Theoriebildungen zeigt, wie die richterliche Grundrechtstheorie einerseits keinem einzelnen philosophischen System zugeordnet werden kann, andererseits auch in sich selbst wenig konsistent ist.