Im Mai 2017 wurde die Änderung der Aktionärsrechterichtlinie nach einem langanhaltenden Gesetzgebungsprozess im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Eine zentrale Norm der Richtlinie stellt Art. 9c dar, der die Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen (sog. Related Party Transactions) einer unionsweiten Harmonisierung unterwerfen möchte. Die Arbeit untersucht, wie der Regelungsinhalt des Art. 9c möglichst harmonisch in nationales Recht umgesetzt werden kann. Vor diesem Hintergrund erarbeitet der Autor ein konsistentes Schutzsystem, dass zum einen dem Richtlinieninhalt vollkommen gerecht wird und zum anderen derart restriktiv ist, dass nationales Recht, insbesondere das bekannte und bewährte deutsche Konzernrecht, weitestgehend erhalten bleiben kann.