Der Versorgungsausgleich wird in der Praxis aufgrund seiner Komplexität oft stiefmütterlich behandelt. Im Jahr 2009 wurde das Versorgungsausgleichsrecht im Rahmen einer Strukturreform gänzlich umgestaltet. Davon war u.a. auch der Härtefall wegen Unterhalts, das sog. Unterhaltsprivileg, in besonderem Maß betroffen. Neben der Einschränkung des Anwendungsbereichs wurden erhebliche Änderungen in materiell- und verfahrensrechtlicher Hinsicht vorgenommen. Dies kann bei den geschiedenen Ehegatten im Vergleich zur bisherigen Rechtslage zu finanziellen Einbußen führen.

Die Untersuchung befasst sich u.a. mit der Frage, ob und inwieweit das Unterhaltsprivileg in seiner jetzigen Fassung noch mit dem Verfassungsrecht vereinbar ist. Darüber hinaus setzt sich die Arbeit mit den praktischen Problemen auseinander, die sich bei der Durchführung einer Anpassung wegen Unterhalts ergeben können.