Erstmals wird ausführlich dargelegt, wie Hochschulen bei der Verwertung von Schutzrechten an Unternehmen vorgehen sollten, um eine Beihilfegewährung i.S.d. Art. 107 Abs. 1 AEUV ausschließen zu können. Nachdem der Autor zu dem Ergebnis gelangt, dass die Unionsziele des Art. 179 Abs. 1 AEUV bei der Anwendung und Auslegung des Beihilfeverbotstatbestandes zu berücksichtigen sind, zeichnet er unter Bezugnahme auf wirtschaftswissenschaftlich anerkannte Patentbewertungs- und Verhandlungsmethoden das aus dem höchstrichterlich anerkannten „market-economy-investor-principle“ abzuleitende „Kriterium der marktwirtschaftlich verwertenden Forschungseinrichtung“. Schließlich wird die Primärrechtskonformität und Anwendbarkeit des noch bis 2020 geltenden und dann wohl zu novellierenden F&E&I-Rahmens der EU-Kommission kritisch diskutiert. Aufgrund der beruflichen Tätigkeit des Autors im Bereich des Technologietransfers weist das Werk eine besondere Praxisrelevanz auf.